Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Probierereid
Artikel davor:
Probezeichen
Probezeit
Probezettel
Probier
Probieramt
Probierbuch
Probierbüchse
probieren
Probierer
Probiereramt
Probierereid
, m.
vom Probierer (II) zu leistender Amtseid
- probirer eyd. ich ... schwere meinem gnädigsten fürsten ... getreu und gewertig zu seyn, daß ich einem jeden auff sein begehren treulich und fleißig probiren ... wolle1593 SammlVerordnHannov. III 111Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)