Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Probierlot

Probierlot

, n.

Gewichtsnorm innerhalb des Probiergewichts (I) 
  • jeglichen ztr. von 114 pfund mit der feinen mark silber, nach dem gewöhnlichen eislebischen probiergewichte 16 probierlot für eine mark gerechnet
    1652 MansfeldBergbUB. 457
unter Ausschluss der Schreibform(en):