Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Probiermeister
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Probiergeld
Probiergewicht
Probierjahr
Probierlohn
Probierlot
Probiermeister
, m.
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I
wie Probemeister
- sall jedes stuck boemsiedens wytt vor die probier vnnd segelmeistere ter tidt seinde, gebracht werdenn1588 Crone,GildenCoesfeld 66
- dahe auch inich loerer, dass sein leder gar gnug gelohet und gleichwohl vor unaufrecht gekuirt, sich ... beschweren würde, auf den pfall sollen auf kösten vor vergleichen andere auswendige probiermeistere hierhin erfordert ... werden1591 DürenWQ. 196Faksimile - digitalisiert von der Universitäts- und Stadtbibliothek Köln
- da sich bey einem oder mehr meister solche prob, in was silber-arbeit das waͤre, durch die schau- oder probier-meister nicht befinden ... wurde, [soll eine Strafe gezahlt werden]1715 BadLO. 174Faksimile - digitalisiert im Rahmen der VD18-Digitalisierung der Universitäts- und Landesbibliothek Sachsen-Anhalt
II
ärztlicher Gutachter
- so nun mine hrn. ine [eeman] ... zu den hartzu geordneten probiermeister geschickt und befunden, dass er durch hury befleckt, dardurch siner vermöglichkeit abgangen ... sölle ire eelich band uffglöst ... syn1602 Münch,BernEheR. 96
III
polemisch für Person, die die Hexenprobe vollzieht
- [bezogen auf die Wasserprobe:] darvon ein schaͤrtzer lachende vnnd diese probiermeister beschimpffend sagt, daß sie der koͤch weiß folgen. dann wie diese die kappaun, so sie zur malzeit bereiten, erst mit wasser reinigen, darnach braten, also jene ruͤsten auch dem moloch seine gericht vnd brandtopffer zu1586 TheatrdeVenef. 341Faksimile - in DRQEdit