Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Produkt

Produkt

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auch in lat. Form

I von lat. productum 

I 1 bei Gericht oder bei einem Amt zur Beweisführung eingereichter Schriftsatz
  • daß neben einlegung des rechtlichen produkts ainer einred thue oder das gegentheilige furbringen verantworten wollt
    1525 AmbergKzlO. 26
  • noedich, tegen sulcke producten to excipieren
    vor 1545 DuisbNotgerProt. 152
  • auß den lesern soll jhe einer ... in der audientz sitzen, die producta entpfangen, die signiren und wie pfleglich darauf schreiben
    1555 RKGO.(Laufs) I 30 § 2
  • doctor N.F. als anwald ... hat ... ein ... product eingelegt, so er vberschrieben, anzeigung vnd verantwortung der neuwerungen
    1574 Frey,Pract. 270
  • solle obsigunder tail ... mit seiner expensschrift ... die haubtclag mit deren ersten product daraus den anfang der haubtsachen zu vernemen ... füerbringen
    1599 NÖLREntw. I 33 § 10
  • soviel ... die verschlossene, zu den gerichtlichen producten principaliter nicht gehoͤrige schreiben, supplicationes, memoralia und andere notturfften belangt, dieselben alle sollen, wie von alters her, ihro may. reichs-hoff-vicecantzlern uͤbergeben und ... in das cantzley-protocoll einverleibt werden
    1626 Uffenbach(2) 45
  • wann abschrifft von den producten erkandt, sollen dieselbe von den cantzley-verwandten gefertigt ... werden
    1639 LübKanzlO. 55
  • es sol auch unser [hofgerichts] secretarius ... die producta, wann die einkommen, ordentlich signiren
    1640 Engel,LippeArchive 105
  • 10 tag ..., in welchen ... der appellant die anmeldung vnsern landtschreiber ... einhendigen soll, daß product darauf zuzaichnen
    1654 NÖLO. I 54 § 3
  • sollen ... die leser keinen partheyen, advocaten ... noch auch anderen das geringste von actis oder productis allein ohne beyseyn eines oder des anderen lesers weder vor der leserey noch andern orten nicht besichtigen oder lesen lassen
    1656 RAbsch. IV Zugabe 95
  • daß vnser cantzley-director ... ohne verzug die beschiedene partheyen vorlassen vnd hernach noch selbigen oder ... den naͤchstfolgenden tag darauf die producta fuͤrnehmen [soll]
    1707 CCOsnabr. I 1 S. 409
  • sollen auch die canzelisten die ihnen ahnvertrauwete acta und producta ordentlich numeriren, die additamenta litteris aut signis notiren, alle stoͤcke einhefften und daruͤber in jeder sache eine vollstaͤndige designation machen und mit sorgfaͤltigem fleiß verhuͤten, daß nicht das geringste davon wegkomme
    1714 CCOsnabr. I 1 S. 148
  • daß zu mehrer beschleunigung der justitz die producta oder schrifften von denen partheyen in duplo uͤbergeben und hingegen denen cancellisten vor den dabey erleidenden abgang der copey-gebuͤhren ein mehres pro salario zugeleget werden moge
    1723 CCOsnabr. I 1 S. 431 Anm. 19
  • acta scripta, (sonst auch producta, producten-schrifften, schrifftliche handlungen genennet) sind diejenigen schrifften, darinnen die sache, oder warum man streitet, deduciret wird
    1741 Zedler I 388
I 2 im wirtschaftlichen Bereich

I 2 a Ertrag, Gewinn
  • product, heißt bey den kaufleuten der belauf, das facit, oder die summe, die herauskommt
    1741 Zedler 29 Sp. 754
I 2 b ab dem 18. Jh.: wirtschaftliches Erzeugnis jeder Art
  • die seide ... das productum eines scheußlichen wurms
    1718 GeschichtlGrundbegr. V 3
  • man hat in einigen laͤndern auch besondere kuͤchenaͤmter oder brauchet die fruͤchte und producte der nahgelegenen aemter in natur zur kuͤche. allein, es geht viel wirthschaftlicher ... zu, wenn dergleichen aemter verpachtet sind und die victualien fuͤr die kuͤche ... gekaufet werden
    1758 v.Justi,Staatsw. II 569
  • wenn aber das land waaren und producte gewinnt, welche die auslander noͤthig haben; so ist die vermehrung des reichthums durch den anwachs der einwohner desto offenbarer
    1760 v.Justi,Staatsw. I 160
  • Hamburg ist also in seiner bisherigen freien verfassung ein großer abnehmer der producte Rußlands, eine hauptniederlage des russischen handels und ein unentbehrlicher vermittler seiner großen zahlung gewesen
    1801 QHambSchiffahrt 400
  • dieses [dem Einnahmedienst zu Grunde liegende] system besteht darin, dass alle steuern und einkünfte jeder art in der gemeinde selbst erhoben werden, wo sich entweder der steuerpflichtige oder der gegenstand befindet, welcher das produkt liefert; dass sie vom ortseinnehmer in die kasse des kantonseinnehmers, von da an den districtseinnehmer und von diesem ... an die generalkasse des schatzes abgeliefert werden
    1809 Thimme,Hannover II 566 Anm. 2
II von lat. productus 
Person, gegen die vor Gericht etwas vorgebracht wird
  • product, productus, wird in denen rechten, und sonderlich in proceß-sachen, derjenige genannt, wider welchen der beweis gefuͤhret wird
    1741 Zedler 29 Sp. 754
  • product. ist derjenige, wider den entweder zeugen oder documente angebracht werden
    1762 Hellfeld IV 2285
  • [es] wurde in der a[ppella]tionssache vor dem gerichtshof ... zwischen dem freiherrn L.v.E., kl., produzenten, a[ppella]nten, und dem k. steuer-collegium, bekl., produkten, a[ppella]ten, ... [das vorherige Urteil] abgeändert
    1826 WürtRechtsErk. (1826) 357
unter Ausschluss der Schreibform(en):
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