Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Produzierung

Produzierung

, f.


I wie Produktion 
  • nach produceringe unnd verlesinge des ersamen rades sententie
    1550 LübRatsurt. III 687
  • in schuldforderungen, die mit unleugbaren briefen und siegeln bewiesen werden, und die keine unehrliche zusage in sich haben, soll auf gerichtliche producirung des original-schuldbriefes oder verschreibung schleunig verholfen ... werden
    1650 EstRitterLR. 224
  • daß die pfarr und schuldiener bey euch in civil und criminalsachen uͤber jhren kirchen und schulayd bey producirung alß gezeugen kein weiter leiblich juramentum ablegen wollen
    1652 Reyscher,Ges. V 453
  • [der in die Krämerzunft Eintretende soll] der zunfft gnugsame kundschafft seiner ehrlichen geburt und lehre, durch producirung richtiger und gültiger brieffe, beybringen
    1664 Jena/GeschichtlGrundbegr. V 2
  • da doch ... sattsam erwiesen, daß durch producirung deren documenten viele 100 huben-ritterdienste ... decouvriret
    1717 ActaBoruss.BehO. II 522
  • sollen ... unsere drey obere stände, wann sie ir eigenes erziegeltes vieh ... zu ihrer hauß-nothdurft ... bringen lassen, von dem ... vieh-aufschlag ... gegen producirung eines authentischen herrschafts-paß gänzlich befreyet ... seyn
    1724 CAustr. IV 219
  • kann ein wechsel-schuldner waͤhrend der meßzeit nach producirung des original-wechsels beim handels-gericht, ohne captur-befehl ... sogleich arretirt werden
    1832 Schlössing,KaufmWB. 354
II Erstellung
  • theils mittelst beygebrachter authentischer particular-tabellen hinlaͤnglich erwisen, theils durch producirung dergleichen tabellen
    1727 Moser,StaatsR. 30 S. 403
unter Ausschluss der Schreibform(en):