Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Profanfreiheit

Profanfreiheit

, f.

Freiheit im weltlichen Bereich
  • welchergestalt s. kön. wrd. eine sonderbare fürsorge für das evangelische wesen, auch der stände des reichs profanfreiheit und gedeihliches aufnehmen trügen
    1655 ProtBrandenbGehR. V 68