Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): proferieren
Artikel davor:
Prodition
Produkt
Produktion
(Produktiongeld)
Produzent
produzieren
Produzierung
Profanfreiheit
Profanfrieden
Profansache
proferieren
, v.
automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:
mitteilen, jn. benachrichtigen
vgl.
Proferize
- [Übschr.:] wie man durch ain zedl ligende guetter dem geltschulder soll zu wissen thun oder proferirn, das man im die verkhaufft auff dem nagel oder cannt [lat.: de proferitione bonorum immobilium]um 1500 GörzSt. 50Volltext - im Repertorium digitaler Quellen zur österreichischen Rechtsgeschichte in der Frühen Neuzeit