Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Proferize
Artikel davor:
Produkt
Produktion
(Produktiongeld)
Produzent
produzieren
Produzierung
Profanfreiheit
Profanfrieden
Profansache
proferieren
Proferize
, f.
schriftliche Mitteilung, Bescheinigung
vgl.
proferieren
- ob der geltschulder solich verkhaufnus nach laut derselben zedln [Mitteilung, daß man Immobilien des Schuldners verkauft], die man haist proferizen, nicht widerspricht, ... dan sol die verkhaufung iren furgang habenum 1500 GörzSt. 50Volltext - im Repertorium digitaler Quellen zur österreichischen Rechtsgeschichte in der Frühen Neuzeit