Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Proklamationszettel

Proklamationszettel

, m.


I Schriftstück mit dem Namen des neugewählten und zu proklamierenden (I) deutschen Königs
  • [von dem wahl-actu:] alsdann stellte sein [chur-fuͤrst zu Mayntz] vice-cantzlar ihme und er dem maynzischen dom-dechanten einen proclamations-zettel zu, und befahl die proclamation ad populum [des gewählten Königs] zu verrichten
    1738 Moser,StaatsR. II 408
II Schriftstück, das die Heiratsabsicht von Brautleuten bekundet und zur Proklamation bestimmt ist
  • die proclamations-zettel, soll er pfarrer nicht von denen personen so zu proclamiren, sondern von dem ordinari reformirten pfarrer zum heil. geist, welcher das kirchen-buch haͤlt, selbige personen jedesmal zeitlich ... namhafft machen
    1680 Struve,PfälzKHist. 676