Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Proklamationszettel
Artikel davor:
Profosenknecht
Profosleutnant
Profosenordnung
Profosensstockknecht
Profosweibel
Projekt
Proklamat
Proklamation
Proklamationsbrief
Proklamationsbuch
Proklamationszettel
, m.
I
Schriftstück mit dem Namen des neugewählten und zu proklamierenden (I) deutschen Königs
- [von dem wahl-actu:] alsdann stellte sein [chur-fuͤrst zu Mayntz] vice-cantzlar ihme und er dem maynzischen dom-dechanten einen proclamations-zettel zu, und befahl die proclamation ad populum [des gewählten Königs] zu verrichten1738 Moser,StaatsR. II 408Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
II
Schriftstück, das die Heiratsabsicht von Brautleuten bekundet und zur Proklamation bestimmt ist
- die proclamations-zettel, soll er pfarrer nicht von denen personen so zu proclamiren, sondern von dem ordinari reformirten pfarrer zum heil. geist, welcher das kirchen-buch haͤlt, selbige personen jedesmal zeitlich ... namhafft machen1680 Struve,PfälzKHist. 676Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)