Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Prokuratorium

Prokuratorium

, n.

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wohl verkürzt aus mandatum procuratorium 

I wie Prokuratorbrief 
  • eyn procuratorium und monporbrief daruber mit der stat von T. groissem ingesiegel woil besiegelt
    1364 TrierWQ. 344
  • eines procuratorium, das ist eines gewaltbrieues
    1366 Kurz,Albr.III. Bd. I 197
  • eynen bode die eyn procuratorium to Romen zolde brenghen
    1369 MnlWB. VI 724
  • nachdem daz daz procuratorium ledeganß ist vnd unvermeligt an pergamen, schrifften vnd segeln, sunder caduc, rasure vnd myßmaill
    1443 Datt 768
  • das alle obgeschriben außnemung wider den richter gerichtzwangk dem clager procurator, anweiser, commission, procuratorium, oder citacion, sollen beschehen vor litis contestationem
    1490 Ordn.u.Underw. 21
  • dat de cleger eynn procuratorium upgelecht, welch he vam ersamen rade to horenn lesen und by macht toirkennen bogerde
    1529 LübRatsurt. IV 375
  • diese gewelt mandat odder procuratoria 
    1530 Schenck,GerichtsO.(Günther) 17
II Erteilung eines Prokuratorbriefes, meton. der Brief selbst
  • wird eine sache von jemandem in vollmacht eines andern geführet, so muß das procuratorium nicht von dem gevollmächtigten, sondern der haupt-parthey selbst vollzogen werden. wenn aber der gevollmächtigte aus einem von ihm getroffenen geschäfte selbst klagen kann, so ist ein von ihm ausgestelltes procuratorium hinlänglich
    1772 Pufendorf,HannovLREntw. Tit. 23 § 8
III wie Prokuratur (I) 
  • die geistliche sollen sich der prokuratorie [Lemma?] in ehesachen gaͤnzlich enthalten
    1815 WirtRealIndex III 442
unter Ausschluss der Schreibform(en):
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