Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Propergeld

Propergeld

, n.

Beleg 1577 wohl volksetym. Umdeutung (vgl. FWB. IV s.v. purpurgut)
eigenes, persönliches Vermögen
  • da aber gemelter dechant seines eignen purpurgeldes, an gebäuden, teichen, widmuthen oder andern was verbauen ... würde, soll ihm ... solches alles wiederum erstattet ... werden
    1577 Schlesien/Sehling,EvKO. III 454
  • die monstranz ist aber auß der khirchen nit genohmen worden ... dan sie dieselb mit ihrem propergelt anno 1477 erkhaufft
    1578 ZMährSchles. 9 (1905) 447