Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Propergeld
Artikel davor:
Promotorialbrief
Promotorialschreiben
Promotorialschrift
promovieren
Promulgation
promulgieren
(Pronuntiation)
pronunzieren
proper
propereigen
Propergeld
, n.
Beleg 1577 wohl volksetym. Umdeutung (vgl. FWB. IV s.v. purpurgut)
eigenes, persönliches Vermögen
eigenes, persönliches Vermögen
vgl.
Propriovermögen
- da aber gemelter dechant seines eignen purpurgeldes, an gebäuden, teichen, widmuthen oder andern was verbauen ... würde, soll ihm ... solches alles wiederum erstattet ... werden1577 Schlesien/Sehling,EvKO. III 454Faksimile - digitalisiert von der UB Heidelberg
- die monstranz ist aber auß der khirchen nit genohmen worden ... dan sie dieselb mit ihrem propergelt anno 1477 erkhaufft1578 ZMährSchles. 9 (1905) 447