Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Proportion

Proportion

, f.

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Anteil, Verhältnis
  • ist billig vnd recht, das sie auch alle dessen [einkünfften], was vom siegell kompt, nach rechter proportion vnd abtheilung genießen
    1581 MLiv. II Mitau 27
  • [daß er] von seinen gütern nach proportion mit tragen helfen müsse
    1636 Buschmann,Wetter 170
  • einteilung der monatlichen contribution ... nach ... proportion der aͤmbter, staͤdte und flecken
    1667 Culemann,MindenLV. 258
  • [bei] mißwachs, hagelwetter oder kriegsgefahr [soll] ... nach proportion des schadens ein christlich- und billicher nachlaß widerfahren
    1678 Gochsheim 763
  • nach proportion oder marck-zahl
    1692 MühlhsnStat. IV 21 § 3
  • ihre kayserl. majest. wollten es ... auch bey solcher proportion eines drittels bey der cantzley-tax-erhoͤhung bewenden lassen
    1727 RAbsch. IV 372
  • der muͤnz-fuß ist die gehoͤrende proportion der metalle und des gewichts der muͤnze
    1751 Buder 768
  • wäre ... über ein gut der handel in bausch und bogen getroffen, so muß durch verständige ermessen werden, wie viel nach proportion abzusetzen
    um 1772 Pufendorf,HannovLREntw. Tit. 61 § 4
  • gewinn und verlust theilt sich im zweifel nach geometrischer proportion uͤber den capital-anteil eines jeden
    1828 Pöhls,HR. I 223
unter Ausschluss der Schreibform(en):
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