Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Proportion
Artikel davor:
(Pronuntiation)
pronunzieren
proper
propereigen
Propergeld
Propergut
Propin
Propingeld
Proponent
proponieren
Proportion
, f.
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Anteil, Verhältnis
vgl.
Markzahl (I),
Münzfuß
- ist billig vnd recht, das sie auch alle dessen [einkünfften], was vom siegell kompt, nach rechter proportion vnd abtheilung genießen1581 MLiv. II Mitau 27
- [daß er] von seinen gütern nach proportion mit tragen helfen müsse1636 Buschmann,Wetter 170
- einteilung der monatlichen contribution ... nach ... proportion der aͤmbter, staͤdte und flecken1667 Culemann,MindenLV. 258Faksimile - digitalisiert von der Universitäts- und Landesbibliothek Münster
- [bei] mißwachs, hagelwetter oder kriegsgefahr [soll] ... nach proportion des schadens ein christlich- und billicher nachlaß widerfahren1678 Gochsheim 763Faksimile (ca. 74 KB)
- nach proportion oder marck-zahl1692 MühlhsnStat. IV 21 § 3
- ihre kayserl. majest. wollten es ... auch bey solcher proportion eines drittels bey der cantzley-tax-erhoͤhung bewenden lassen1727 RAbsch. IV 372Faksimile (ca. 115 KB)
- der muͤnz-fuß ist die gehoͤrende proportion der metalle und des gewichts der muͤnze1751 Buder 768Faksimile - digitalisiert im Rahmen der VD18-Digitalisierung der Universitäts- und Landesbibliothek Sachsen-Anhalt
- wäre ... über ein gut der handel in bausch und bogen getroffen, so muß durch verständige ermessen werden, wie viel nach proportion abzusetzenum 1772 Pufendorf,HannovLREntw. Tit. 61 § 4
- gewinn und verlust theilt sich im zweifel nach geometrischer proportion uͤber den capital-anteil eines jeden1828 Pöhls,HR. I 223Faksimile - digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte