Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Proportionalfreiheit

Proportionalfreiheit

, f.

im Verhältnis zu Größe oder Anzahl bestimmter Landgüter gewährtes Vorrecht
  • daß die der ritterschaft und dem adel im j. 1672 bewilligte proportional-freyheiten ... auff die freygesinder adelicher beamten ausgedehnt werden moͤgen
    1680 SammlLivlLR. II 789