Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Proposition
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proponieren
Proportion
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Proposition
, f.
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nach bestimmten protokollarischen Regeln erfolgender Vorschlag oder Antrag im Reichs- oder Kreistag
vgl.
proponieren
- proposicien [des Römischen Königs gegen die Polen]1439 RTA. XIV 56Faksimile - digitalisiert im Rahmen von Czech Medieval Sources online
- [Übschr.:] von der proposition uff einem reichstag1577 RTTraktat(Rauch) 51Faksimile (ca. 106 KB)
- verliest ihr majestatt secretarius oder ein ander ... die proposition offentlich, und pflegt inmitten des sals ... ein tisch zu stehen, daran der churfürstl. mayntzischer cantzler sambt ir churfl. gnaden secretarien einer, so deß heiligen reichs protocoll haltet, sitzen und die proponierte puncten sambt andern dingen auffzeichnen sollen1577 RTTraktat(Rauch) 54Faksimile (ca. 113 KB)
- als nun die proposition durch gedachten herren secretary verlesen worden, haben die khay. maj. ... den inhalt der proposition kurczlich widerholt und sie [churfürsten, fürsten, stäünde] zue fürderlicher berattschlagung ... vermanett1577 RTTraktat(Rauch) 104Faksimile (ca. 117 KB)
- wo ... mehrere crays-ausschreibende fuͤrsten seynd, unter denenselben aber nur einer das directorium hat, verrichtet derselbe die proposition1746 Moser,StaatsR. 28 S. 266Faksimile - in Google Books
- [Übschr.:] kaiserliche propositionen auf reichstagen1795 Scheidemantel,Repert. IV 300