Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Propsteigefälle

Propsteigefälle

, n.

Abgabe an eine Propstei (I) 
  • sehs virtel korns von und abe unser probstiezcinsen und gefellen 
    1509 MdForsch. XX 309
  • die von euch angezogene secularisirungen der proͤbstey gefaͤlle haben mit denen juribus episcopalibus keine connexion
    1729 BrschwLO. I 818