Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Propsteiverwalter

Propsteiverwalter

, m.

Verwalter einer Propstei (I) 
  • als nun N. richter, rat und vierer alda inventirn wellen, hat inen soliches der admontisch brobsteiverwalter zue Gstatt kaineswegs gestatt und sein dessen in ainen rechtshandl erwachsen
    1590 Steiermark/ÖW. X 58
  • [ein] hauß ... worinn unter der aufsicht eines probstey-verwalters ... betagte unterthanen unterhalten ... wurden
    1763 Faber,NStaatskanzlei XII 113
unter Ausschluss der Schreibform(en):