Propsteizehnt, m.
Propsteizehnt, m.
urspr. an eine Propstei (I) zu zahlender Zehnt
vgl.
Propstdienst,
Propsteigefälle,
Propsteizins,
Propstkorn,
Propstspfennig,
Propstrecht,
Propsttonne,
Propstürn,
Propstwein,
Propstzins
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den grosen frucht und wein zehenden in dieser gemarckung ausserhalb dem probsteizehenden, so churfürstlicher Pfaltz allein zuständig, gefelt järlich der churfürstlichen Pfaltz zum halben theil1600 PfeddersheimUB. 174