Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Propstlehen

Propstlehen

, n.

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von einem Propst (I) vergebenes Lehen
  • feoda ... probstlehen 
    1309 MWirzib. II 425
  • daz ein iglicher thumprobst ... alle probst lehen die ledig werden nymant anders dan vnsern capitelbrudern lihen sol
    1397 MWirzib. VIII 484