Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): prostituieren

prostituieren

, v.

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handeln, wie es der eigenen Würde widerspricht; insb. gegen Entgelt sexuelle Handlungen ausüben oder gestatten
  • gemein schwestern, die jre leib prostituirt 
    1602 Schulz,FremdWB. II 705
  • [R.W.,] welche ... vermög des mit ihr vorgenommenen legalen constituti sich den soldaten gegen einem stuckh brod oder käs promiscue underbraithet, und so zuesagen vüchisch prostituiret [wird ua. mit Abschneiden der Haare bestraft]
    1728/29? Schindler,VerbrFreib. 72
  • prostituiren ... bedeutet in denen rechten so viel, als sich selbst feil und darbieten, dargeben, angeben, zu verkauffen geben; desgleichen sich gemein und veraͤchtlich machen, oder sich durch unbesonnene reden und thaten in schande und spott bringen
    1741 Zedler 29 Sp. 947
unter Ausschluss der Schreibform(en):