Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Protest
Artikel davor:
Prostitution
Protektion
Protektionsbrief
Protektionsgeld
Protektionschreiben
Protektionsstrittigkeit
Protektor
Protektoramt
Protektorat
Protektorium
Protest
, m.
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I
förmliche Geltendmachung der Ansprüche aus einem Wechsel bei dessen Nichtannahme oder nichterfolgter Zahlung
- wenn deswegen ietzt gedachter masen protestiret worden, weil die acceptation gebuͤhrend nicht geschehen, ist gleichwohl der innhaber des wechsels schuldig, von demjenigen, auf welchen solcher gestellet, zur verfall-zeit das geld anzunehmen, iedoch sollen die wegen des protests aufgewendete unkosten von ihme zugleich mit erstattet werden1750 AltenbNWechselO. II 9
- protest, ist ein instrument, welches derjenige, welcher einen wechsel empfangen soll, welcher aber nicht respectirt und angenommen wird, vor zweyen zeugen und dem notario aufrichten laͤst, in welchem er alle den schaden, so er sowohl wegen der haupt-summ, als zinßen aus dem unbezahlten wechsel erlitten, von demjenigen, so ihme den wechsel-brief gegeben, suchen wolle, doch muß solches innerhalb bestimmter zeit geschehen1753 Oberländer 577Faksimile - in Google Books
II
Einspruch
- protest ... van den burgemeester tegen de door de kamer van rekeningen voorgenomene verpachting van het secretarisschap der stad1501 Fruin,Dordrecht I 140Faksimile (ca. 172 KB)