Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Protestierung
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, f.
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Erhebung eines Wechselprotests
- protestirung der wechsel-briefe, oder wechsel-briefe protestiren, ist eine feyerliche durch einen notarien und zwey zeugen aufgerichtete schrifft oder bedingung, dadurch einer protestiret, daß er sich alles schadens an capital, interesse und unkosten, welche aus dem nicht acceptirten, oder unbezahlten wechsel-briefe entstehen werden, an und bey dem ausgeber dessen, erholen, und sein recht vorbehalten wolle1741 Zedler 29 Sp. 964Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)