Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Protokollist

Protokollist

, m.

Protokollführer
  • ein meyntzischer secretarius oder protocollist 
    1577 RTTraktat(Rauch) 64
  • [Übschr.:] vom protocoll vnd protokollisten 
    1644 Hartmann,WürtGes. II 291
  • es kann aber dem protokollisten, als einer bereits beeidigten person, über die unrichtigkeit [des Protokolls] kein eid zugeschoben werden, wol aber dem gegentheil, welcher bey der niederschrift zugegen gewesen
    um 1772 Pufendorf,HannovLREntw. Tit. 68 § 1
unter Ausschluss der Schreibform(en):