Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Proviantabzug

Proviantabzug

, m.

nur belegt als proviant- und haferabzug 
Bed.?, wie Proviantkorn?
  • weilen ... der proviant- und haber-abzug dato nicht so, wie es billig seyn sollen, beobachtet worden, so ist es damit zu dem fernerweiten abschluß kommen, daß ... beregte abzugs-gelder so gleich und unverlaͤngt gefolget ... werden solle[n]
    1687 Moser,StaatsR. 30 S. 32