Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Proviantbediente

Proviantbediente

, m.

im Proviantwesen tätige Person unterschiedlichen Ranges
  • der proviant solle nicht mit pochen, schnarchen oder pralen, sondern mit aller bescheidenheit von den commissarien, proviant-verwaltern und schreibern abgefordert werden; wer darwider thut, der soll mit exemplarischer straffe unnachlaͤssig angesehen, oder da einer gar die hand an die proviant-bediente bey verrichtung ihres ambts, leget, an leib und leben, nach befindung, gestrafft werden
    1672 Emminghaus,CJGerm. II 402
  • so seynd auch, ausser dem proviant-commissario, die proviant-bediente noch unbestellet
    1683 Moser,StaatsR. 30 S. 26
  • weilen sich jedoch ergeben, daß sothaner in verwahrung gehabter vorrath von denen proviant-bedienten angegriffen, der miliz abgereichet und guten theils consumiret ... worden
    1698 Moser,StaatsR. 30 S. 57
  • ist also, wann gegen solche proviant-bedienten in obgedachten faͤllen klagen oder noͤthige untersuchungen vorkommen, die erste instantz bey den gouvernements
    1737 CCMarch. Cont. I 33
  • wenn aber es [Magazinbestand] nicht richtig ist, so sollet ihr die proviantbediente bei den ohren nehmen und examiniren, auch davon euren rapport einschicken
    1739 ActaBoruss.GetrHPol. II 486
  • in der that hat man oͤfters eine recht unnoͤthige anzahl von commissariats- und proviant-bedienten, davon gemeiniglich zwey drittel und mehr entbehrlich waͤren, wenn sie ihre geschaͤffte mit fleiß und ordnung fuͤhren wollten
    1758 v.Justi,Staatsw. II 546