Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Proviantkommissar

Proviantkommissar

, m.

Aufsichtsbeamter über das Proviantwesen
  • nachdem järlich auf das provantweesen in den besatzungen ein merkliche verlag aufgeet und damit man wisse, wohin dieselb jederzeit verwendt ..., so sollen unser president und hofcamerrath verfüegen ..., das unser obrister provantcommissari oder provantmaister ... von den provantverwaltern monatlich auszüg aller erkauften und versilberten, auch noch vorhandnen provant ... ervordere
    1568 HofkInstr. 332
  • so seynd auch, ausser dem proviant-commissario, die proviant-bediente noch unbestellet
    1683 Moser,StaatsR. 30 S. 26
  • bey zahlreichen armeen wird aus dem proviant-commissario oft ein general-proviant-commissarius, der in solchem falle andere proviant-commissarien unter sich hat, um verschiedene magazins zugleich bestreiten zu koͤnnen
    1757 Eggers,NKriegsLex. II 497
  • proviantmeister, proviantcommissarii, verwalter, general-kriegescommissarii, und das general-kriegscommissariat, sind alles finanzbediente im kriegesetat
    1771 Zincke,KriegsRGel. 28
  • das unterpfand des fiscus an dem vermoͤgen seiner verwalter hat ein solches privilegium nur alsdann, wenn derselbe ein primipil (proviantcommissarius, proviantmeister, regimentsquartiermeister) u.s.w. ist
    1803 RepRecht XI 280
unter Ausschluss der Schreibform(en):