Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): providieren
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Proviantverwalter
Proviantverwaltung
Proviantwesen
providieren
, v.
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versorgen, versehen (mit einem Amt)
- von dem ... stuele zu Rohm, von dem erzbischtumb zu Maintze, vom tumbcapittel providiret1373 DuderstadtUB. 99Faksimile - in Google Books
- so providerde he [Papst] Alberto dat bischopdome to Magdeborch1382 MagdebChr. I 286Faksimile - in Google Books
- prouidirn, fürsehen, versehen, einem dz sacrament des leibs vnnd blůts Christi vor seinem sterben raichen1571 Roth 343Faksimile - digitalisiert im Rahmen von "austrian literature online (ALO)"
- ein promotorial-schreiben ..., um mit erwähnten pastorate providiert zu werden, ... erteilet1664 JbWestfKG. 7 (1905) 66
- daß dieselbe [klösterliche Würdenträgerinnen] ohne unterscheidt der religion, darzu erwehlet, postulirt, oder damitten providirt werden moͤgen1666 Berg,RefGJülich 250
- jedoch ... versprochen habe, ihre kinder und besonders jene, so mir von den eltern empfohlen, gegen bezahlung eines billigen und alsdann eins zu werdenden gewinnstlaudemii mit diesen gütern nach absterben der jetzigen gewinnstträgern wieder zu providiren1785 DRWArch.