Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Provisionalmünzedikt

Provisionalmünzedikt

, n.

vorläufiges Münzedikt 
  • was gestalt die roͤmisch-kaͤyserl. majestaͤt krafft ergangenen reichs-schlusses, durch ein kaͤyserlich provisional-muͤntz-edict die praͤgung der geringhaltigen sorten aller orthen einzustellen ... befohlen haben
    1677 CCMarch. IV 1 Sp. 1283