Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Provisionalreichsfuß

Provisionalreichsfuß

, m.

vorläufige Berechnungsgrundlage, nach der die Reichskreise zu Leistungen in Reichsangelegenheiten herangezogen werden
  • [Frage der Reichsstände,] ob se. kayserl. majestaͤt allergnaͤdigst entschlossen seye, nach dem zu Regenspurg an. 1681 verglichenen und approbirten provisional-reichs-fuß, die ihnen wegen des oesterreichischen crayses zukommende 24000 mann der kuͤnfftigen armatur wuͤrcklich beyzustellen?
    1697 Moser,StaatsR. 27 S. 503