Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Provisionalreichsfuß
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(Provisierschaft)
Provision
Provisionalamtsbericht
Provisionalmittel
Provisionalmoderation
Provisionalmünzedikt
Provisionalreichsfuß
, m.
vorläufige Berechnungsgrundlage, nach der die Reichskreise zu Leistungen in Reichsangelegenheiten herangezogen werden
- [Frage der Reichsstände,] ob se. kayserl. majestaͤt allergnaͤdigst entschlossen seye, nach dem zu Regenspurg an. 1681 verglichenen und approbirten provisional-reichs-fuß, die ihnen wegen des oesterreichischen crayses zukommende 24000 mann der kuͤnfftigen armatur wuͤrcklich beyzustellen?1697 Moser,StaatsR. 27 S. 503Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)