Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Provisionsgeld

Provisionsgeld

, n.


I regelmäßige Vergütung
  • ime [zeugmaister] etlich jar sein verschriben provisiongelt bei irer maj. ... noch unentricht ist
    1528 JbKunsthistKaiserh. 3 (1885) p. 143
  • [Verringerung der Zahl der Obervögte] sonderlich deren, die sich ohnedas nit vil aufs ampten verstehen und man anderer gestalt ihrer nit bedarf, als dass sie auf erfordern mit ihren pferden erscheinen, welches man durch ein gering provisionsgelt wol kennte zuwegen bringen
    1610 WürtLTA.2 III 270
  • [der Stadt Rothenburg, dem Prälaten zu Oberzell u. dem Abt von Ottobeuren wird zu unterschiedlichen Zeiten befohlen] daß sie die provisiongelder kuͤnftig richtig abfuͤhren, wegen dem versessenen aber sich nach billigen dingen mit den supplikanten vergleichen
    1652? Bonelli,Panisbriefe 47
  • die bezahlung derer provisions-gelder an die ... invaliden-soldaten
    1764 CAug. Forts. I 3 Sp. 422
  • die kammer empfaͤngt fuͤr das privilegium [des Branntweinbrennens] das konzessions- recognitions- und provisionsgeld 
    1785 Fischer,KamPolR. II 782
II wie Provision (III) 
  • diese [Personal des Salzamts] haben fixe besoldungen, die uͤbrigen innlaͤndischen debits faktoren haben provision- und lager-geld 
    1808 Hormayr,SüddArch. II 143
unter Ausschluss der Schreibform(en):