Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Pulverhändler
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Pulverhändler
, m.
Person, die Handel mit Schießpulver treibt und deren Gewerbe deshalb besonderen Sicherheitsbestimmungen unterliegt
- eines pulverhendelers knecht1607 ZHessG.2 23 (1898) 339
- wenn pulverhaͤndler in einen gasthof einkehren, so muß der wirth ihren pulvervorrath in sicherheit bringen, und außerdem es der ortsobrigkeit ... unverzuͤglich anzeigen1814 GesAnhBernb. III 285Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)