Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Pulverhändler

Pulverhändler

, m.

Person, die Handel mit Schießpulver treibt und deren Gewerbe deshalb besonderen Sicherheitsbestimmungen unterliegt
  • eines pulverhendelers knecht
    1607 ZHessG.2 23 (1898) 339
  • wenn pulverhaͤndler in einen gasthof einkehren, so muß der wirth ihren pulvervorrath in sicherheit bringen, und außerdem es der ortsobrigkeit ... unverzuͤglich anzeigen
    1814 GesAnhBernb. III 285
unter Ausschluss der Schreibform(en):