Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Pulversack

Pulversack

, m.

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wie Pulversäcklein 
  • daß ermeldete ... B. ... mit dem feuer vom leben zum tod, jedoch daß sie zuvorderst strangulirt und ihr ein pulversack an den halß gehengt werde, hinzurichten ... sey
    1664 PreußJb. 132 (1908) 73