Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Purgationseid

Purgationseid

, m.

Reinigungseid, durch den sich ein Prozeßbeteiligter von einer Anschuldigung freischwören kann
  • es kan ... der purgant ... zum purgations-eyd ... gelassen, und ... sodan ... gaͤntzlich loßgesprochen werden
    NÖLGO. 1656(CAustr.) 19 § 7
unter Ausschluss der Schreibform(en):