Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Putschande

Putschande

, m.

wie Putschändlein 
  • das sie [burgerliche fleischacker] ... in beÿbänken, wie in andern benachbarten stadten, das junge fleisch vmb einen putschande wohlfailer geben vndt aushacken sollen
    1676 MHungJurHist. IV 2 S. 523