Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Quäker

Quäker

, m.

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Angehöriger der "Gesellschaft der Freunde"
Sachhinweis: RGG. V 728ff.
  • [daß] die mennonisten oder ... quäkers, weil sie nicht zu denen im römischen reich nur geduldeten religionen sich bekennen, pro haereticis zu achten und ... als glaubwürdige zeugen nicht anzusehen wären
    1767 ActaBoruss.BehO. XIV 288