Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Quartalzusammenkunft
Artikel davor:
Quartalpfennig
Quartalrechenschaft
Quartalrechnung
Quartalrechtstag
Quartalreitung
Quartalschoß
Quartalstag
quartalweise
Quartalzeit
Quartalzoll
Quartalzusammenkunft
, f.
vierteljährliche Versammlung, häufig von Zünften
vgl.
Quartal (IV)
- damit auch die gesellschaft [der Lößnitzer Kantoren] bey solchen quartalzusammenkünfften eine ergötzlichkeit haben möchte, ist beschlossen, daß nach abgelegten quartalgroschen ... ein jeder ... vff einmahl nach orttnung des catalogi ein mahlzeit ausrichten ... muß1646 Rautenstrauch,Luther 338
- wird einer vom aeltermann oder beysitzer seines verbrechens wegen, rechtmaͤssig sachfaͤllig erkandt, und will hernach muhtwilliger weise solche straff-gelder nicht ausgeben ... demselben soll seine straffe auff ein vierdten theil mehr erhoͤhet werden, bey jedweder quartals-zusammenkunfft, biß so lange er mit der straffe sich gutwillig einfindet1669 SammlLivlLR. II 402Faksimile - in Google Books
- bey denen quartal-zusammenkuͤnfften der handwercker1707 CCMarch. V 1 Sp. 202Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- da die quartalzusammenkünfte nicht hinlänglich die vorkommende sachen mit behöriger promptitude zu erörtern ... (vermögen)1713 ActaBoruss.BehO. I 370Faksimile - in Google Books
- daß sie [vorsteher] ... die quartalzusammenkünfte besorgen1765 Frankfurt am Main/SchulO.(Vormbaum) III 582Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- haben sie [meister] sich wenigstens 14 tage vor der quartalszusammenkunft bey dem innungsaͤltesten, im quartal selbst aber, bey versammelter innung zu melden1794 Schwarz,LausWB. V Anh. 22Faksimile (ca. 99 KB)