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I bei Maßen, Gewichten und Bemessungseinheiten
  • 1 der vierte Teil
    • a bei Längenmaßen
    • b bei Zeitmaßen
    • c bei Hohlmaßen
    • d bei Geldwerten oder Rechnungseinheiten
  • 2 ein eigenes Maß oder Gewicht
    • a allgemein
    • b Landmaß
    • c Maß von unterschiedlicher Größe für Salz, Gewürze und andere feste Stoffe
    • d Flüssigkeitsmaß, auch Maßgefäß
    • e ein Längenmaß
II Unterkunft für Personen
  • 1 für den (kaiserlichen oder fürstlichen) Hof bestimmt
  • 2 als Aufenthaltsort eines Gesandten mit Quartiersfreiheit (II) ausgestattet
  • 3 in einem Mietverhältnis
  • 4 beim Militär
    • a als Garnison oder Lager speziell für Truppen errichtet
    • b von einzelnen Bürgern oder einem Gemeinwesen für Soldaten bereitgestellt, auch die Gesamtheit der (zB. bei einer Musterung) beanspruchten Unterkünfte
    • c von der Unterkunft, die einem (am Leben gelassenen und gefangenen) Soldaten gewährt wird, übtr.: Gnade, Schonung
III Vertrag zur Auslösung von Kriegsgefangenen
IV Teil eines Gebiets, (militärischer) Distrikt
V Stadtbezirk, Stadtviertel als Organisationseinheit für Verwaltung und Miliz
VI Behörde in einem Quartier (V) mit Polizeibefugnissen, auch die Beamten der Behörde
VII Truppe, Schar von Soldaten
VIII Organisationseinheit, Viertelgliederung der Hansestädte
IX in Nowgorod Vertretung eines Quartiers (VIII), bestehend aus drei Personen
X auf Schiffen
  • 1 Zeitraum einer Schiffswache
  • 2 die zu einer Wache bestimmten Personen der Schiffsbesatzung
XI Teil des Wappenschilds
XII Teil eines Leichnams nach der Strafe des Vierteilens
I für die Ausstellung von Pässen zuständiges Amt in einem Quartier (V) 
II Hofamt, das die Unterbringung von Angehörigen des Hofes in Privathäusern besorgt
Becher (II), der den vierten Teil eines Stübchens (Flüssigkeitsmaß von vier Quart) faßt
Angehöriger einer kriminellen Gruppe, die sich in einem Quartier (V) aufhält
I Verzeichnis von Quartieren (II 1) 
II Verzeichnis von Quartieren (II 4 b) 
Flüssigkeitsmaß
I bei der Todesstrafe: vierteilen
II verteilen
III zwei Geschlechterwappen in einem Wappenschild zusammenfügen, so daß Quartiere (XI) entstehen
von der Pflicht zur Einquartierung befreit
Person, die wegen der Quartierslast Soldaten oder gegen Entgelt Studenten eine Unterkunft, tw. mit Verpflegung, zur Verfügung stellt
I Geldzahlung, damit eine Unterkunft oder eine Dienstwohnung für Soldaten, Dienstpersonal oder (hohe) Beamte angemietet werden kann, auch die von einem Studenten geschuldete Miete
II Geldzahlung zur Ablösung der Beherbergungspflicht
Leistung des Quartiergebers bei der Einquartierung von Soldaten

Quartierhauptmann

, m., pl. Quartierhauptleute
in der Schweiz Aufsichtsbeamter über ein Quartier (IV) 
I Haus, in dem Militärpersonen einquartiert werden
II in Überlingen: eines von fünf Gebäuden mit Amts- und Verwaltungsfunktionen in einem Stadtteil
I Vorsteher, Ratsverordneter oder gewählter Vertreter eines Quartiers (V), mit Aufsichtsfunktion und anderen Aufgaben
II für die Einquartierung von Soldaten zuständige Person
Vierteljahr
I für die Wache, die Schiffswartung ua. zuständige Person, tw. im Offiziersrang mit Richterfunktion
II Anführer einer Gruppe von Soldaten oder Söldnern
III für ein Stadtviertel (Quartier V) zuständige Person, die ua. den Wachdienst, die Bürgerwehr und den Brandschutz organisiert
IV Amtsperson, Schultheiß über einen Distrikt (Quartier IV)
V für die Unterbringung von Soldaten zuständige Militärperson (im Offiziersrang)
VI Inhaber des Quartieramts (II) 
VII für die Verwaltung eines Klosters tätige Person
Person, die das Quartieramt (II) innehat oder verwaltet
Amtstätigkeit des Quartiermeisters (III) 
wie Quartierlast 
I schriftliche Regelung, betreffend die Anwesenheit von Hofbeamten bei Hof
II allgemein Regelung der Beherbergung oder Einquartierung
(vierter ?) Teil eines Packens (II) 
Verzeichnis der Unterkünfte für Soldaten
für einen Stadtbezirk zuständiger Beamter
Befreiung von der Quartierlast 
Belastung mit der Einquartierung von Soldaten
Beschluß über die Einquartierung von Soldaten
Flasche (I), die ein Viertelstübchen faßt
I einem bestimmten Personenkreis (zB. Adligen, Geistlichen, Apothekern, Wirtsleuten) zugestandene Befreiung von der Quartierlast 
II Immunität fremder Gesandten in ihrer Unterkunft
Kanne, die eine bestimmte Flüssigkeitsmenge, wohl den vierten Teil eines Stübchens, faßt
Beteiligung an der Einquartierung von Soldaten
Krug, der eine bestimmte Flüssigkeitsmenge, den vierten Teil eines Stübchens, faßt

Quartierslast

, m. u. f.
Beherbergungspflicht, vor allem die Pflicht, Soldaten aufzunehmen, wobei die Lasten (II) auch mit Geld ausgeglichen werden können

Quartiersmann

, m., pl. Quartiersleute
I Person, die Militärpersonal beherbergt oder dafür vorgesehen ist
II nur pl.?; "Bewohner eines Stadtviertels" Lasch-Borchling II 1786
III nach der Einteilung des Helgoländer Gemeindebezirks in mehrere Quartiere benannter Beamter mit Verwaltungsaufgaben
IV wie Quartiermeister (I) oder diesem unterstellte Person?
wie Quartier (I 2 d) 
Pott (III), der ein Viertelstübchen faßt
Verteilung der militärischen Unterkünfte
die Einquartierung betreffende Angelegenheit
Stadt innerhalb der hansischen Organisationseinheit des Quartiers (VIII), das seinerseits eine Hauptstadt, die sogen. prinzipale Quartierstadt (Köln, Lübeck, Danzig oder Braunschweig) hat
I Gemeinwesen, Personengruppe, Kreisstand (I) mit der Verpflichtung, Soldaten Quartier (II 4 b) zu geben
II die notwendige Anzahl an Quartieren (II 4 b) für Militärpersonen
III die vom Quartierstand (I) bereitgestellte Unterkunft
IV Standort einer militärischen Einheit
in Überlingen: Zugehöriger eines von einem Quartierherrn (I) vertretenen Stadtbezirks
zum Wehrdienst verpflichtete Bewohner eines Quartiers (V) 
wie Quartierwerk 
Geldzahlung für das Hofquartier 
Einquartierung von Soldaten
für das Hofquartier zuständiger Kommissar (I) 
Nachtwächter (I) eines Stadtviertels
Organisation der militärischen Einquartierungen
wie Quartierbeschwerung 
Dauer der Einquartierung

Quartierzettel

, m. u. n.
I beim Militär Bescheinigung über den Anspruch auf eine Unterkunft
II Beherbergungserlaubnis für einen fremden Juden
wie Quartierverwandte