Quartierslast, m. u. f.
Quartierslast, m. u. f.
Beherbergungspflicht, vor allem die Pflicht, Soldaten aufzunehmen, wobei die Lasten (II) auch mit Geld ausgeglichen werden können
Sachhinweis: HRG.¹ IV 119ff.
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zu desto besserer und zeitlicher erleichterung annoch obhandenen schweren quartiers-last1649 RAbsch. III 625 Faksimile
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nach proportion des von denen crays-staͤnden [zu] tragenden quartiers-lasts1688 Moser,StaatsR. 31 S. 373 Faksimile
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daß das augmentum militare ... wegen des fuͤr jetzt obligenden fast unertraͤglichen quartiers-lasts, biß auf weiteren erfolg, anstehen [solle]1689 Moser,StaatsR. 29 S. 365 Faksimile
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weil einer, der ... nur geringe unmittelbare guͤter besitzet ... nur nach proportion derselben zu der quartiers-last concurrirt1746 Moser,StaatsR. 26 S. 324 Faksimile
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die ... judenschaft, welche ... 6 bürgerliche häuser, so die quartiers last und andere bürgerliche onera zu tragen schuldig, in der statt E. besitzetum 1750 Weiß,StraßbJud. 178
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weilen mir quaest. haus in fürgewesten kriegszeiten durch beständigen quartierlast ganz unbrauchbar gemachet ... worden1774 NeuburgKollBl. 62 (1898) 83 Anm.
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weil die bergleute in steter lebensgefahr sind, so genießen sie besondere privilegien ... sie sind frey von der werbung, von quartierslast und allen oͤffentlichen persoͤnlichen beschwerden1785 Fischer,KamPolR. II 897 Faksimile
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der landesherr ist berechtiget ... die ganze staatsmannschaft in die oͤffentlichen und privatgebaͤude des staats zur beherbergung und verpflegung einzulegen, welches die quartiers- und servislast ... genennt wird, und eine dingliche beschwerde ist1785 Fischer,KamPolR. III 333 Faksimile
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wer von der steuer frey ist, bleibt auch mit der quartierslast verschont1785 Fischer,KamPolR. III 334 Faksimile
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zu den untergeordneten mitteln des militärbedürfnisses gehören kriegsfuhren, einquartierungen ... bei truppenmärschen, und quartierslast in landen, wo keine casernen üblich sind, im letzten fall macht das service (holz, licht, salz) den hauseigenthümern, wo ständige garnisonen sind, eine last, deren grösse sich aus dem servicegeld, welches als surrogat des naturalquartiers bezahlt wird, und oft mehr als eine gewöhnliche steuer beträgt, berechnen lässt1804 Gönner,StaatsR. 606 Faksimile
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die quartierlast, wovon noch die service unterschieden ist, haftet ... bald auf haͤusern, bald nicht, nur die befreyungen davon muͤssen aus der landesverfassung bestimmt werden1805 RepRecht XII 243 Faksimile
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quartierslasten kann man jetzt, wo die eigene armee überall bivouaquiert, den unterthanen für die truppen sr. durchlaucht nicht aufbürden1809 ZHessG.² 21 (1896) 167
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von der naturalleistung, in hinsicht der quartiers- und vorspannslast, ist zwar der adelige rittergutsbesitzer befreit; doch kann er sich nicht entziehen, in außerordentlichen faͤllen an der naturalquartierslast theil zu nehmen1817 Württemberg/Pölitz,Verf. I 1 S. 417 Faksimile
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bewilligen wir ... daß die postbeamten, wenn sie nicht zugleich wirthschaft treiben, in ansehung derjenigen haͤuser, in welchen sich die post-expeditionen befinden, von aller quartierlast zu befreien seyen1819 Reyscher,Ges. XVIII 740 Faksimile
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durch besondere gesetze ist das verhaͤltniß des miethers und miethsmanns wegen quartiers- und kriegslasten regulirt1824 Mittermaier,PrivR. 173 Faksimile
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doch haben sie [standesherrn] nicht nur im nothfalle auch in diesen [von ihnen bewohnten schloͤssern] quartir einzunehmen, sondern namentlich auch von allen mit geld auszugleichenden quartirlasten ... ihren antheil zu uͤbernehmen1831 Mohl,WürtStR. II 730 Faksimile