Quartiersmann, m., pl. Quartiersleute

I Person, die Militärpersonal beherbergt oder dafür vorgesehen ist
  • befindet man ... fuͤr gut ... daß ... so wohl der soldat, was ihme gebuͤhre und was fuͤr den empfang zu bezahlen, als der haus- und quartiers-mann, was er eigentlich in natura abzugeben und was er davor zu erwarten, nachdruͤcklich wissen moͤge
    1682 Moser,StaatsR. 30 S. 353 Faksimile
  • daß der soldat von seinem sold, ohne einige bedraͤngnuͤß der quartier-leut, leben und, so er was geniesset, dasselbe bezahlen solle
    1692 Moser,StaatsR. 30 S. 39 Faksimile
  • schaͤdliche weiterungen zwischen dem soldaten und quartier-mann ... indeme der soldat ein mehrers, als was ihme die winter-verpflegungs-ordonnantz zugeleget, prætendirt, der quartier-mann aber sich ... dagegen aufgehalten, und doch ... ohne erhaltene zahlung des quartier-genuß nachgeben muͤssen
    1694 Faber,Staatskanzlei I 425
  • denen auff ordonnance oder wachten commandirten ... wird fuͤr eine mund-portion taͤglich acht creutzer ... weiter aber in naturâ weder an vivres noch fourage vom quartiers-mann nichts mit gegeben
    1704 HessSamml. III 511 Faksimile
  • denen gefreyten und gemeinen reutern ... wird das quartier ... in natura samt nothduͤrfftigem saltz, sauer und pfeffer gegeben, und danebst der mitgebrauch des wirths feuer und lichts verstattet, oder wann der quartiers-mann lieber geld dafuͤr geben will, allermassen ihm die option darunter zu lassen
    1713 Lünig,CJMilit. 1057 Faksimile
  • damit auch ... ratione derer dragoner-qvartiere durchgaͤngig die gleichheit beobachtet, und der qvartiers-mann hierunter soulagiret werde; so sollen die ... hauswirthe, welche mit der wuͤrcklichen einquartierung verschonet bleiben, besagten qvartiers-mann alltaͤglich uͤber den dem dragoner abzugebenden groschen annoch sechs pfennige entrichten
    1737 AltenburgSamml. I 385 Faksimile
  • sollen die staabs- und ober-officiers von denen quartiers-leuten fuͤr sich, ihre knecht und bediente, weiter nichts erfordern, dise auch nicht schuldig seyn, jenen glatt und rauhes futter, holtz, licht, bett und leines gewand ... ohnentgeltlich zu geben
    1745 Moser,StaatsR. 30 S. 69 Faksimile
  • soldaten betruͤgen ... wenn sie allerhand fremde speisen ... dem quartiers-mann anfordern, und sich, weilen er solche nicht schaffen kan, mit geld bezahlen lassen
    1761 Hönn,Betrugslex. 449
II nur pl.?; "Bewohner eines Stadtviertels" Lasch-Borchling II 1786
III nach der Einteilung des Helgoländer Gemeindebezirks in mehrere Quartiere benannter Beamter mit Verwaltungsaufgaben
Sachhinweis: Moeller,Helgol. 121ff.
  • auff ansuchen der ... quartiersleute ist ... dem constabell C.S. anbefohlen, dass er auff der vestung gleich seinen vorwesern wohnen solte, in verbleibung dessen aber wuͤrde ihm nach diesem kein quartiergelt mehr von der gemeine geben werden
    1665 HelgolGerProt. 189
IV wie Quartiermeister (I) oder diesem unterstellte Person?
  • arbeitslohn der arbeitsleute, deren sich ein kaufmann in seinen geschaͤften zu bedienen pflegt, also der kuͤper, quartiersleute, everfuͤhrer, packer, karrenschieber
    1828 Pöhls,HR. I 410 Faksimile