Quatembersteuer, f.

in Sachsen 1646 eingeführte, 1661 bestätigte und 1688 endgültig festgelegte Gewerbesteuer, die quartalweise zu leisten ist
Sachhinweis: JbRegionalG. 16, 1 (1989) 86
  • in allen frohn-diensten und in der quatember-steuer, so viel die person und nicht die güter ... angehet
    1684 v.Frauenholz,Heerw. IV 425
  • als er G.S. zu P. wegen schuldiger 9 fl. 15 gr. quatember-steuern bey seinem guthe zu O. auspfaͤnden lassen [wollte]
    1689 CAug. II 1527 Faksimile
  • wegen der hierbey vorkommenden vielerley umstaͤnde, dergleichen remiß des hohen steuer-collegii ermessen uͤberlassen, und nach solchem in denen quatember-steuern, wegen eingebuͤsseten zug- und zuchtviehes ... die begnadigung ertheilet
    1702 Klingner II 815 Faksimile
  • derjenige, der im handel und mit gewerbe sich profit verschafft, ist gehalten, die oͤffentliche buͤrde der quatembersteuer zu ... leisten
    nach 1719 RepRecht XII 158 Faksimile
  • als wird solches jedermaͤnniglich, insonderheit saͤmtlichen einnehmern der ... land-accise ... wie auch quatember- pfennig- kopf- und vermoͤgen-steuer, imgleichen denen paͤchtern ... derer amts- ... auch aller andern gefaͤlle ... hiedurch bekannt gemacht
    Moser,Staatsarch. 1756 I-VI 445 Faksimile
  • quatember-geld oder steuer ... kommt her von quatember, das ist von demjenigen termine, an welchem es muß gezahlet werden, und ist diejenige steuer, welche der obrigkeit von denen die ein gewerbe ... treiben bezahlet werden muß
    1762 Hellfeld IV 2290 Faksimile
  • so soll die kreiseinnahme, sobald ... die ablieferung derer quatembersteuern ... mit schwierigkeit ... erfolget ... die ... quatembereintheilung von denen gerichten ... sofort abfordern
    1766/94 Schwarz,LausWB. IV 111 Faksimile
  • die quatember-steuern in Sachsen scheinen sich also mit den steuern in Heßen in gewißer maaße zu vergleichen
    1769 Lennep,LandsiedelR. 582 Faksimile