Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Quatembersteuerkontribuent

Quatembersteuerkontribuent

, m.

Steuerzahler, der zur Quatembersteuer veranlagt wird
  • als in verflossenen jahren unter denen pfennig- und quatember-steuer-contribuenten, uͤber die starcken executiones ... beschwer entstanden, wir derselben ... abzuhelfen gesuchet, indem wir ... verwilliget ... daß denen contribuenten ... eine vierzehentaͤgige frist ... zur abgabe erstattet ... seyn soll
    1688 CAug. II 1525