Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Quecksilberbergwerk

Quecksilberbergwerk

, n.

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dem Bergregal unterliegendes Bergwerk zur Gewinnung von Quecksilber
  • in der fasten ... ist aine große erdpiden ... geschehen ... nochmals im sommer ... eben ... so groß als die vordere, dadurch ... in N. das quecksilber-bergwerch eingangen und ertrenkt
    1540 Hinterseer,Gastein 666
  • wir vorbehalten uns aber alle saltz- eisen- quecksilber- und allaun-bergwerck: dieselben sollen allein durch uns selbst ... verlihen werden
    1553 FerdBO. Art. 7
  • wir ... fuhren bei Reichenbach in das reichste quecksilber-bergwerk im Potsberge
    1790 BeitrRostock 11 (1919) 57
  • wie weit die regalität des bergbaues sich erstrecke? ... rechtgelehrte und kameralisten rechnen ... dahin, auch alle unedlen metalle ... quecksilber- ... farbebergwerke 
    1817 Klüber,ÖffRecht 596