Querprügel, m.
Querprügel, m.
Prügel (I 3), der Hunden um den Hals gehängt wird
Sachhinweis: Roosen,Jagdspr. 310
-
daß diejenigen schäfer und hirten, so rüden zur schweinehatz halten, auch alle, die auf die wildfuhr ihren trifft haben, ihre hunde mit einem zwerch- oder schlaiff-prügel verwahren sollten1623 Machwart,JagdAnsbach 47