Quittscheltung, f., (Quittschelt), n.

Erklärung, Feststellung, daß eine Leistungsverpflichtung (durch Erfüllung oder durch Verzicht des Leistungsempfängers) erledigt ist
Freilassung aus Gefangenschaft
Quittscheltung der Missetat Entscheidung über Straffreiheit