Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): R/R
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R
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Der Buchstabe "R" wird im DRW in Band X und XI auf den Spalten X 1533-1598 und XI 1-1360 (1.426 Spalten) behandelt. Er enthält 6.785 Wortartikel. Die entsprechenden Bände des DRW sind von 1997 bis 2007 im Verlag Hermann Böhlaus Nachfolger Weimar erschienen.
R
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der Buchstabe; hier als einem Straftäter in den Rücken eingebranntes oder eingeritztes Kennzeichen der Landesverweisung (Relegation)
vgl.
B,
Buchstabe (I)
- [den Landstörern wurde an der Türschwelle des Arrestes mit glühendem Eisen auf dem Rücken ein] r [als Zeichen des Landverbotes eingebrannt]1622? MittNordbExk. 32 (1909) 56
- befehlen wir hiemit ernstlich ... daß ins kuͤnftig denen relegirten der buchstabe r., denen auf die galeeren verdammten aber der buchstabe g. auf den rucken geschrepfet, und zum kuͤnftigen merckmahl pulver darein gerieben werden solle1716 CAustr. III 858Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)