Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Rabant
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Quote
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Quotion
quoysen
R
R
Rabant
, m.?
Peitsche oder Tau als Strafinstrument
Sachhinweis: MittCopernikusV. 45 (1937) 114
- ward ein weib, so aus boßheit unschuldige leute eines unzuͤchtigen lebens beschuldiget, also bestrafft, daß sie am post lange stehen [mußte], ihr maul mit plautzen durch einen thurm-knecht geschlagen, mit dem raband abgestrafft, und auf ewig der stadt verwiesen [wurde]1616 J.H. Zernecke, Thornische Chronica2 ... (Berlin 1727) 256
- ward A.T. ... mit dem raband zehnmal abgeschmissen1632 J.H. Zernecke, Thornische Chronica2 ... (Berlin 1727) 286