Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Rabant

Rabant

, m.?

Peitsche oder Tau als Strafinstrument
Sachhinweis: MittCopernikusV. 45 (1937) 114
  • ward ein weib, so aus boßheit unschuldige leute eines unzuͤchtigen lebens beschuldiget, also bestrafft, daß sie am post lange stehen [mußte], ihr maul mit plautzen durch einen thurm-knecht geschlagen, mit dem raband abgestrafft, und auf ewig der stadt verwiesen [wurde]
    1616 J.H. Zernecke, Thornische Chronica2 ... (Berlin 1727) 256
  • ward A.T. ... mit dem raband zehnmal abgeschmissen
    1632 J.H. Zernecke, Thornische Chronica2 ... (Berlin 1727) 286