Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): rachbegierig

rachbegierig

, adj.

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auf Rache (I) sinnend
vgl. rachgierig
  • dessen ohngeachtet R.S. ... auß rachbegürigem gemüth ... ihn ... abents ... mit einem ungewohnlichen verbottenem schwert feindlichen fürgewartet
    1616 Schindler,VerbrFreib. 31 Anm. 7