Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Rachtsleute

Rachtsleute

, pl.

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wie Rachtungleute 
  • vnd keme einer zu thedingen dahin [gericht] vnd kemen die zu einer rachtung vnd wurd ein bruch daruff gemacht vnd wurd die rachtung gebrochen, so soll der bruch der daruff gemacht den herren werden vnd den rachtsleuten vnd als die rachtsleut den erkendt vnd gemacht handt
    1421 Saar/GrW. II 31