Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Radstoß
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Radmacher
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radmäßig
Radmeister
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Radschmiedgeselle
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, m.
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das Zustoßen mit dem Rad (II) als Bestandteil des Räderns
- [Urteil, daß] er auf eine schleife gebunden zur richtstatt geführt, mit radstössen hingerichtet, und dann mit dem rade ... aufgerichtet werden solle1612 v.Tscharner,TodesstrBern 107
- mit 6 radstössen vom leben zum tod gebracht1674 SchwäbWB. VI Nachtr. 2741
- [Entlohnung des Scharfrichters:] einen armen sünder zu rädern für jeden radstoß 4.-1748 Schuhmann,Scharfrichter 137
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