Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Räbler

Räbler

, m.

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Dukaten, auf dem ein Rabe abgebildet ist
  • wo sein meine dicke portugaleser, doppelte ducaten, raͤbler, doppelte cronen, sonnen cronen vnnd andere außgeklaubte guldine muͤntzen hinkommen
    1584 Spec.vitae h. 37
  • bey der zeit gelten die raaben vilmehr, sonderlich auff denen ducaten, welche ins gemain die raͤbler genennt werden, vnd haben dise ihren ursprung von dem ungarischen koͤnig Matthiæ Corvino, deme einest ein raab ein guldenen ring ... gestohlen
    1691 AbrahSCl.,Judas I 319
unter Ausschluss der Schreibform(en):