Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Rädelsführer
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Rad
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(Rädcher)
Rade
Rædefæsting
Radelebe
Rädelsführer
, m.
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zur Etymologie vgl. Kluge23 663; auch rädlein- und vereinzelt rad-
Aufrührer, Anführer bei Zusammenrottung, Tumult, Meuterei und vergleichbaren Straftaten
Aufrührer, Anführer bei Zusammenrottung, Tumult, Meuterei und vergleichbaren Straftaten
vgl.
Bickelmeister (II),
Fähnleinführer (II),
Führer (III 1),
Haupträdelsführer,
Hauptsacher (I),
Heißer (I 1),
Kapitänier (II 3),
Matzenmeister,
Prügelmeister,
Rädleintreiber
Sachhinweis: HRG.1 III 133f.
- die rädlinführer oder hauptsächer sollen gestraft werden nach eines jeden verdienen1525 Leiser,Strafgerichtsb. 208
- etlich personen ..., so in den geschwaͤbten vffruhren recht ... raͤdlinsfuͤhrer gewest1526 Reyscher,Ges. XVII 1 S. 39Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- als welcher ... der haubt- und rädelfuerer sein solle1537 AktGegenref. 637
- das ... diejhenige angriffen werden, die sölhe irrungn vnnotwenndiger weis erwecken vnnd die rechten redls furer sind1559 ZweibrückenKanzlO. 169
- soll er dises crays obristen ... ersuchen ... sowohl die raͤdlins-fuͤhrer und aufwigler, zu gebuͤrlicher straff anzunehmen1563 Moser,KreisAbsch. I 216Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- das i.k.mt. ... den churfursten pfalzgrafen und desselben redelsfuhrer vorzubescheiden und aufzulegen, das sie in theologischen sachen sich der a.c. verhilden1565 BrfFriedrFromm. I 574
- was dy [oberkait] zů ablainung vnnd niderdruckung der obligenden geuaͤrlichayt ... für ... not ansicht, die vrsaͤcher oder raͤdelsfuͤrer zů faͤncknuß bringen ... darinn [sollen] jnen alle vnderthanen ... willig ... seinTirolLO. 1573 IX 2Volltext (und Faksimile) - in DRQEdit
- so dann ein ganze gemeind uffruͤhrig würde ... sollen die rädelsführer, anstiffter ... an leib und leben gestrafft werdenBadLR. 1588 V 13
- H. und A.P. als rädelsführer und anstifter solcher sedition und offenen rebellion sich haben gebrauchen lassen1643 JbWestfKG. 37 (1936) 131
- urheber und redliführer derselben [uffrůr und rebellion]1652 InterlakenR. 517Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- sentenz vber die in der herrschaft B. im aufstande befundener radelßführer der bauernn1680 BraunauBöhmBlutb. 224
- M.F. undt P.S. ... für die grösten aufwigler undt radelsführer zu halten [seien]1680 CDSiles. 27 S. 293
- der ... aufruͤhrischen bauren ... raͤdleinsfuͤhrer ... mit einer gluͤhenden, von eisen hierzu gemachten kron gekroͤnet worden1689 Valvasor,Krain IV 1 S. 5Faksimile - digitalisiert von der Herzog August Bibliothek Wolfenbüttel
- raͤdleinsfuͤhrer, raͤdelsfuͤhrer, radfuͤhrer ... anstiffter einer zusammenrottirung oder anderen boͤsen that1711 Rädlein 718Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- so dann eine gantze gemeine auffruͤhrig wuͤrde ... da gleichwohl die gantze gemeine straffbahr, sollen die raͤdleinfuͤhrer, anstiffter haͤrter und ernster als andere ... gestraffet werdenPreußLR. 1721 III 6 Tit. 5 Art. 6 § 8
- F. ... verfuhre mit den raͤdelsfuͤhrern nachdencklich, deren er mehrere blenden, finger und haͤnde abhauen liesse1734 Fuhrmann,Öst. I 134
- die cörper der enthaupteten rädlins-führer sollen anno 1562 gefunden worden seyn1752 Sattler,Würt. 62
- [straffe der aufruhr belangend:] die ... radelsfuͤhrer ... [sollen] mit dem schwerd hingerichtet [werden]1769 CCTher. 62 § 4Faksimile - in Google Books
- bey ganzen haufen [von Meuterern] werden die raͤdelsfuͤhrer ... hingerichtet1771 Zincke,KriegsRGel. 69Faksimile (ca. 126 KB)
- wenn bey einer vorgefallenen meuterey, der schiffer einen oder etliche unter den schiffsleuten als die rädelsführer angiebt ... so soll ... die aussage desselben für einen vollen beweis gelten1794 PreußALR. II 8 § 1613
- bey diesem [aufruhr] trift eine besonders schwere strafe die aufwiegler, so wie uͤberhaupt die strafe des raͤdelsfuͤhrers bey einer verschwoͤrung verschaͤrft zu werden pflegt1798 Grolman,KrimRWiss. 308Faksimile (ca. 205 KB)
- raͤdelsfuͤhrer ist der urheber des verbrechens, welcher andre zur ausfuͤhrung ... bey dem verbrechen leitet1800 RepRecht V 330Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- bey einem tumult ... müssen der urheber, welcher die zusammenrottung erst bewirkt (aufrührer) und der anführer, der die ausführung der absicht der zusammenrottung leitet (rädelsführer) von den übrigen theilnehmern ... unterschieden werden1808 Feuerbach,PeinlR.4 180Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)